Nein. Wir verzichten auf eine Berechnung, auch wenn die Vergütungsordnung der Rechtsanwälte (RVG) hierfür eine Abrechnungsposition vorsieht. Der Gedanke des Kundenservice steht im Vordergrund.
Nein. Wir verzichten auf eine Berechnung, auch wenn die Vergütungsordnung der Rechtsanwälte (RVG) hierfür eine Abrechnungsposition vorsieht. Der Gedanke des Kundenservice steht im Vordergrund.