Keine Kosten

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Keine Kosten 2017-03-12T15:43:29+00:00

Kostenübernahme

Unsere Kosten sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der Haftung zu übernehmen.

Kostenübernahme bei unverschuldetem Unfall

Der Gesetzgeber hat dem professionellen Vorgehen der Versicherungswirtschaft ein Gegengewicht entgegen gesetzt. Im Interesse des Verbrauchers sind die Kosten eines Rechtsbeistandes nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als Teil des Schadens anzusehen. Die Kosten der Schadensabwicklung sind, wie auch die Kosten des Schadensgutachtens, von der Versicherung des Unfallgegners entsprechend der Haftungsquote zu tragen.

Kostenträger ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Dem Unfallverursacher selbst entstehen aufgrund unserer Beauftragung keine Kosten. Unsere Beauftragung führt auch nicht dazu, dass der Unfallverursacher in eine andere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird bzw. seine Beitragssätze zur Kfz-Versicherung ansteigen. Dies erfolgt ohnehin schon allein aufgrund des Schadensereignisses.

Wir legen unsere Honorarrechnung direkt der Versicherung vor

Wir fordern unsere Kosten nicht von unserem Kunden bzw. dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, sondern direkt von der Versicherung des Unfallverursachers an. Auf Grundlage einer Abtretungserklärung erfolgt die Regulierung unserer Kosten oft erst nach Abschluss und vollständiger Abrechnung des Schadensfalles gegenüber dem Kunden.

Bitte nicht „erst einmal selbst versuchen”

Sie gewinnen nicht das Geringste, wenn Sie sich zunächst selbst mit der Versicherung auseinandersetzen. Im Gegenteil: oft begehen gutgläubige Geschädigte im Vertrauen auf Aussagen freundlicher Schadenssachbearbeiter zu Beginn der Abwicklung Fehler, die zu einer Reduzierung der Schadensersatzleistung führen. Wenn am Ende mehrere Hundert Euro fehlen, ist es in der Regel schon zu spät. Ziehen Sie uns deshalb bitte schon unmittelbar nach dem Unfall hinzu.

Teilschuld am Unfall

Sie trifft eine Teilschuld am Unfall? Auch dann lohnt es sich, mit uns zu sprechen. In vielen Fällen können wir mehr für Sie bewirken, als Sie denken. Wir rechnen das gerne mit Ihnen durch.

Mehrwertsteuerausweis für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende Kunden erhalten von uns eine Honorarrechnung unter Ausweis von Mehrwertsteuer. Diese kann dann im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend gemacht werden.

Unverbindliche telefonische Beratung: 0800 8630863