Was bedeutet „fiktive Schadensabrechnung“?

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Was bedeutet „fiktive Schadensabrechnung“?

Fiktive Schadensabrechnung bedeutet nichts anderes als Abrechnung auf Grundlage eines Schadensgutachtens. Allerdings wird beispielsweise im Gutachten benannte Mehrwertsteuer erst dann reguliert, wenn diese auch tatsächlich entstanden ist. Sollten Sie also für eine Reparatur in Eigenregie Ersatzteile kaufen, können wir die entrichtitete Mehrwertsteuer für Sie einfordern.

Versicherungen kürzen regelmäßig Auszahlungen bei fiktiver Schadensabrechnung und begründen dies z. B. mit Verweisen auf Werkstätten, die angeblich günstiger reparieren. Oder es erfolgen rechtswidrige Abzüge von den kalkulierten Ersatzteilpreisen. Diese Abzüge halten häufig unserer Prüfung nicht stand, und wir fordern weitere Zahlungen für Sie nach.

Die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensabrechnung ist vielfältig. Auch an dieser Stelle lohnt sich unsere Beauftragung für Sie.

By | 2015-07-13T18:36:18+00:00 April 1st, 2015|0 Comments

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