Erfolgt eine Berechnung der Erstberatung, wenn ich Sie nicht beauftrage?

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Erfolgt eine Berechnung der Erstberatung, wenn ich Sie nicht beauftrage?

Nein. Wir verzichten auf eine Berechnung, auch wenn die Vergütungsordnung der Rechtsanwälte (RVG) hierfür eine Abrechnungsposition vorsieht. Der Gedanke des Kundenservice steht im Vordergrund.

By | 2015-04-01T14:43:39+00:00 April 1st, 2015|0 Comments

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