Ja. Sie sind nicht an Vorgaben der Versicherung gebunden. Dennoch versuchen viele Versicherungen, den Anspruchsteller zur Reparatur in einer von der Versicherung benannten Werkstatt zu drängen. Sofern dann diese Werkstatt sogenannte „Jahresrückvergütungen“ an die Versicherung bezahlt oder andere Reparaturaufträge der Versicherung günstiger abrechnet, wird der Geschädigte auch an dieser Stelle übervorteilt.