Kann ich reparieren, auch wenn der Schaden zunächst als Totalschaden bezeichnet wird?

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Kann ich reparieren, auch wenn der Schaden zunächst als Totalschaden bezeichnet wird?

Ja. Ein Fahrzeug kann auch dann auf Kosten der Versicherung im Rahmen der sog. “130%-Regelung” repariert werden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Allerdings sind in einem solchen Fall weitere Anforderungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Sie grundsätzlich immer frei, das als Entschädigung erhaltene Geld so zu verwenden, wie es ihnen am liebsten ist. Informieren Sie sich bitte auch zum Thema „Gebrauchtteile-Reparatur“.

By | 2015-04-01T14:51:04+00:00 April 1st, 2015|0 Comments

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