Nein. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt bei ca. Euro 750,00. Bei geringeren Reparaturkosten bedarf es besonderer Umstände dafür, dass die Versicherung des Unfallgegners die Kosten des Schadensgutachtens zu übernehmen hat. Alternativ kann ein Kostenvoranschlag mit Bildern verwendet werden.