Ein Sachverständiger sollte nicht regelmäßig Aufträge von Versicherungen erhalten. Er steht dann in dem oft begründeten Verdacht, einen Schaden nicht mehr objektiv und in angemessener Höhe zu bewerten.
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung haben wir diesen Zusammenhang schon einmal eindrücklich dargestellt: Wir legten dem Richter zu drei anderen Unfällen jeweils ein unabhängiges Gutachten vor und verglichen diese dann mit drei Gutachten, die zu denselben Fällen von dem Sachverständigen erstellt wurden, auf den sich die Gegenseite berief. Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige kam in allen drei Fällen auf lediglich ca. die Hälfte des Schadensvolumens, das von den unabhängigen Sachverständigen festgestellt wurde.