Die Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verursacht Kosten, die grundsätzlich von dem Verursacher bzw. von dessen eintrittsverpflichteter Haftpflichtversicherung zu tragen sind. Unsere Kosten sind also genauso wie die Reparatur Ihres Fahrzeuges nicht vom Geschädigten, sondern von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Diese Kosten setzen wir in der Regel eigenständig gegenüber der Versicherung durch, ohne den Geschädigten persönlich in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich anders ist es jedoch, wenn Sie den Verkehrsunfall selbst oder zum Teil verursacht haben. Soweit die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht eintrittsverpflichtet ist, werden auch keine Kosten der Schadensabwicklung erstattet. Wenn also beispielsweise eine quotale Regulierung von lediglich 50% erfolgt, dann werden nicht nur die Kosten zum Beispiel der Reparatur Ihres Fahrzeuges nur zur Hälfte von der Versicherung bezahlt, sondern auch die Kosten der Schadensabwicklung.
Dies sollte Ihnen jedoch keine Sorgen bereiten. Wir sehen uns nur insoweit als beauftragt an, als dass Ihnen tatsächlich kein Verursachungsbeitrag zum Verkehrsunfall anzulasten ist. Diese Frage der Verursachung lässt sich regelmäßig in einem ersten, für Sie in jedem Fall kostenlosen Beratungsgespräch klären.
Im Ergebnis bleibt es also dabei: Ihnen entstehen keine Kosten.