Nutzungsausfall: kein Ersatz der Wartezeiten

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Nutzungsausfall: kein Ersatz der Wartezeiten

Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher, und die Versicherung zahlt trotz aller Bemühungen über Wochen hinweg nicht. Für die Wartezeit soll keine Entschädigung für Nutzungsausfall gezahlt werden. Es wird dreist behauptet, Sie hätten die entstehenden Kosten ja vorfinanzieren können.

Mit uns passiert Ihnen das nicht. Wir haben die Erfahrung, von vornherein richtig und vollständig vorzutragen: wir weisen die Versicherung frühzeitig auf die Problematik hin, veranlassen die Einholung der erforderlichen Nachweise und setzen im Ergebnis sämtliche Ihnen zustehende Nutzungsausfallsentschädigung durch.

By | 2015-05-22T04:36:59+00:00 Januar 2nd, 2015|Allgemein|0 Comments

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