Reparatur: kein Ersatz von Beilackierungskosten

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Reparatur: kein Ersatz von Beilackierungskosten

Die Beilackierung angrenzender Karosserieteile wird von vielen Versicherern als Eventualposition behandelt, obwohl diese keine ist. Der entsprechende Abzug kann über Euro 200,00 betragen.

Das Problem ist offensichtlich: die Beilackierung soll einen farblichen Angleich der angrenzenden Karosserieflächen schaffen, so dass eine geringfügige farbliche Abweichung z. B. einer ausgetauschten Tür dem menschlichen Auge nicht mehr auffällt.

Können Sie sich einen professionellen Lackierbetrieb vorstellen, der aus Kostengründen zunächst abwartet, wie groß die tatsächliche Farbabweichung der Tür ausfällt, um dann in 80% der Fälle das Fahrzeug erneut einzurüsten, erneut in die Lackierkabine zu verbringen, dem Kunden die zeitliche Verzögerung des Reparaturablaufes zu erklären und damit letztendlich erhebliche Mehrkosten zu veranlassen? Nein. Natürlich wird in jedem Fall sofort bei lackiert. Beilackierung ist keine Eventualposition. Alles andere entspricht nicht dem Stand der Technik.

Unsere Spezialisierung ermöglicht Gegenmaßnahmen. Wir verfügen über das technische Verständnis und über Zusammenstellungen von Richtlinienentscheidungen deutscher Gerichte, mit denen wir nicht nur der Versicherung, sondern im Bedarfsfall auch dem zuständigen Gericht die Rechtswidrigkeit des Abzuges überzeugend darlegen können.

By | 2015-07-01T16:56:53+00:00 Januar 2nd, 2015|Allgemein|0 Comments

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