Schadensgutachten: Auswahlverschulden oder nicht?

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Schadensgutachten: Auswahlverschulden oder nicht?

Muss sich der Geschädigte sog. „Auswahlverschulden“ bei der Auswahl des Sachverständigen vorhalten lassen?

Nein. Der BGH hat insofern hohe Anforderungen definiert, die im täglichen Leben tatsächlich wohl nicht vorkommen. Dennoch verweigern fast alle Haftpflichtversicherungen immer wieder die vollständige Bezahlung. Teilweise unter Bezugnahme auf interne Tableaus, teilweise völlig willkürlich und ohne jede Begründung. Der Geschädigte bzw. der Sachverständige ist regelmäßig auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht angewiesen. Und selbst dort kann er nicht sicher sein, dass der unabhängige Richter tatsächlich den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt. Denn die von der Versicherung beauftragten Rechtsanwälte für Verkehrs- oder Versicherungsrecht argumentieren oft sehr umfassend und unter Bezugnahme auf veraltete Rechtsprechung. Nicht die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs steht im Mittelpunkt des Verfahrens. Vielmehr spekuliert die Gegenseite darauf, dass dem Geschädigten die Durchsetzung seiner Ansprüche schlichtweg zu lästig ist.

By | 2017-02-12T16:04:43+00:00 Februar 12th, 2017|Allgemein|0 Comments

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